Was Österreichs Anwälte über Cloud-Dienste jetzt wissen müssen

Ende September hat die Österreichische Rechtsanwaltskammer erstmals Cloud-Applikationen für Rechtsanwälte erlaubt, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Im Q&A mit dem Cloud-Experten Philipp Heinzl beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Lange Zeit gab es für Rechtsanwälte in Österreich keine Rechtsklarheit über den Einsatz von Cloud-Applikationen von externen Dienstleistern. Dies hat sich mit der Überarbeitung der Richtlinie für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015) nun geändert. Das „Go“ für Cloud-Applikationen ist da.

Wir haben Philipp Heinzl, Experte für Cloud-Lösungen bei Philips Speech, befragt, was dies konkret bedeutet und worauf Rechtsanwälte nun achten müssen.

Frage 1: Was hat sich durch § 40 RL-BA 2015 konkret geändert?

Philipp Heinzl: Die Österreichische Rechtsanwaltskammer (RAK) hat nun erstmals klar und deutlich die strategische Bedeutung von Cloud-Applikationen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes anerkannt. Unklarheiten der „alten“ Regelung, die aus dem Jahr 2015 stammte, wurden beseitigt, denn bislang war es untersagt, Klientendaten außerhalb der Kanzlei aufzubewahren. Die Rechtsanwaltskammer sagt jetzt erstmals „Ja“ zur Cloud. Österreichs Rechtsanwälte dürfen nun Cloud-Applikationen von externen Dienstleistern rechtssicher einsetzen, sofern fünf von der RAK definierte Kriterien erfüllt werden.

Frage 2: Was heißt das für Anwälte und ihre Klientinnen/ Klienten?

Philipp Heinzl: In erster Linie endlich Rechtsklarheit. In unseren Gesprächen mit Rechtsanwälten haben wir über die letzten Jahre ein großes Interesse an Cloud-Anwendungen festgestellt. Die Vorteile von Cloud vs. installierte Lizenzen liegen auf der Hand. Cloud-Applikationen müssen nicht installiert werden, sie sind also sofort einsatzbereit. Man muss keine IT-Ressourcen in Setup, Wartung oder Updates investieren. Und, da es sich um Software as a Service handelt, sind alle Kosten in Abo-Paketen inkludiert. Die Lösungen entwickeln sich auch weiter. Auch die Klientinnen und Klienten gehen mit der Zeit und verlangen, dass ihre Rechtsanwälte über digitale Kommunikationswege erreichbar sind. Ich denke also, dass Rechtsanwälte und ihre Klientinnen und Klienten in Zukunft von Cloud-Technologien profitieren werden.

Philipp Heinzl von Philips Speech

Frage 3: Welche Kriterien gelten nun?

Philipp Heinzl: Wie gesagt wurden fünf Kriterien definiert. Zunächst darf das Interesse des Klienten nicht verletzt werden, damit ist natürlich ganz klar die Verschwiegenheit gemeint. Außerdem müssen Rechtsanwälte die externen Dienstleister mit besonderer Sorgfalt auswählen, ihre Eignung also zum Beispiel aufgrund von Zertifizierungen überprüfen. Drittens dürfen nur Cloud-Applikationen eingesetzt werden, wenn Rechtsanwälte im Falle einer Hausdurchsuchung informiert werden. Des Weiteren müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um Vertraulichkeit und Datenschutz zu gewährleisten. Und zuletzt müssen Klientinnen und Klienten über diese externen Dienstleister informiert werden.

Frage 4: Was bedeutet das nun in der Praxis?

Philipp Heinzl: Schauen wir uns das am Beispiel der Cloud-Lösung Philips SpeechLive konkret an. SpeechLive ist eine cloudbasierte Diktier- und Transkribier-Lösung. Lösungen wie diese werden desktopbasiert von unzähligen Kanzleien seit Jahren eingesetzt und es liegt im Interesse der Klientinnen und Klienten, Schriftsätze und Korrespondenzen schnell und effizient zu bearbeiten. SpeechLive zeichnet sich durch eine nach höchsten Maßstäben zertifizierte Server-Infrastruktur aus. Die Daten verlassen die Europäische Union nicht. Rechtsanwälte werden im Falle einer Hausdurchsuchung unverzüglich informiert. SpeechLive ist DSGVO-konform. Darüber hinaus stellen das einzigartige Server-Setup, die mehrstufige End-To-End-Verschlüsselung und weitere Maßnahmen Datensicherheit und Vertraulichkeit sicher.

Mehr Informationen, warum SpeechLive für den Einsatz im Rechtsbereich geeignet ist, finden Sie hier: https://www.dictation.philips.com/at/ueber-uns/presse/press/philips-speechlive-workflow/

Planen Sie, in Zukunft Cloud-Lösungen einzusetzen? Wir freuen uns über Ihren Kommentar!

Katharina Lehner
Katharina Lehner

Marketing Manager bei Philips Speech für Österreich, Schweiz und Skandinavien.

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