Böse Cloud? Wir räumen mit drei gängigen Mythen rund um Philips SpeechLive auf.

Am 25. Mai 2019 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) ein Jahr alt. Große Unsicherheit herrscht speziell bei Cloud-Applikationen. Wir räumen mit 3 gängigen Mythen auf und zeigen warum die Cloud-Diktierlösung Philips SpeechLive DSGVO-konform ist.

Mythos 1: „Gespeichert wird heutzutage alles und jedes“

Bei SpeechLive werden einerseits personenbezogene Daten (z.B. Login-Details) und die Aufnahmen selbst gespeichert. Je nach individueller Präferenz oder Richtlinie können Diktate regelmäßig automatisiert oder jederzeit manuell gelöscht oder heruntergeladen werden.

Fazit: Gespeichert bleibt nur, was aus Sicht des Users gespeichert werden soll.

Mythos 2: „Gespeichert wird in den USA“

In Europa werden personenbezogene Daten werden im Hochsicherheits-Serverzentrum „earthDATAsafe“ der Kapsch BusinessCom gespeichert. Dieses liegt 320 Meter unter der Erde in den steirischen Alpen und ist vielfach gesichert. Diktate selbst werden auf Microsoft Azure-Servern, die sich ausschließlich in der EU befinden, gespeichert. Auch hier sind zahlreiche Sicherheitsmechanismen inkraft.

Fazit: Aufnahmen von Kunden in der EU werden auch in der EU und personenbezogene Daten gar in Österreich gespeichert.

Mythos 3: „Bei der Datenübertragung kann es Leaks geben“

Für die Übertragung kommt ein dreistufiger Verschlüsselungsmechanismus zur Anwendung: bei er Aufnahme, bei der Übermittlung in die Cloud und beim Speichern auf dem Server.

Fazit: Keine Datenübertragung ist zu 100% sicher, allerdings weist SpeechLive einen deutlich höheren Sicherheitsstandard auf als weiter verbreitete Cloud-Dienste.

Für weitere Informationen besuchen Sie www.speechlive.com oder kontaktieren Sie uns mit einem Kommentar zum Blog.

English Version: 3 Common Myths about the Philips SpeechLive Cloud

Ein Kommentar

Leave a Reply