Wie kann Sprachtechnologie zur Inklusion von Menschen mit Behinderung beitragen?

In der Europäischen Union leben 80 Millionen Menschen (von 447 Millionen) mit einer mehr oder minder schweren temporären oder langfristigen Behinderung. Die Mitgliedsstaaten haben sich zur Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe dieser Menschen verpflichtet. So verbietet die EU-Grundrechtecharta ausdrücklich die Diskriminierung behinderter Menschen.

Diskriminierung bedeutet unter anderem Barrieren zu beseitigen.

Bei Barrierefreiheit geht es zum Beispiel um die Zugänglichkeit von Gebäuden (Rollstuhlrampen, Bodenleitsysteme, etc.), Bildungsmaßnahmen (z.B. Inklusionsklassen) aber auch die Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft sowie einer selbstbestimmten Beschäftigung.

In diesem Blog Post sehen wir uns zum einen an, wie mit dem Einsatz von Sprachtechnologie die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung unterstützt werden kann. Außerdem geben wir Beispiele, wie man mit Sprachtechnologie Barrieren bei Web-Auftritten abbaut.

So unterstützt VoiceTech die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Die Sprachtechnologie bietet zahlreiche Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung in der Büroarbeit zu unterstützen. Manche Menschen haben eingeschränkte motorische Fähigkeiten, oder sie können ihre Hände gar nicht nutzen. Hier kann Spracherkennung eine einfache Lösung sein, um Inhalte, die sonst getippt werden würden, zu verschriftlichen. Egal ob E-mails, Projektanträge oder Meeting-Zusammenfassungen – dies alles ist mittlerweile mit Sprachtechnologie Tools wie Philips SpeechLive möglich.

Doch es geht nicht nur um motorische Einschränkungen. Menschen mit Sehbehinderung, die Schriftlichtes, zum Beispiel E-Mails, schwer oder nicht lesen können, profitieren wenn ihr Team die Inhalte diktiert.

So setzt dies zum Beispiel die große Anwaltskanzlei Hall Booth Smith um, die 18 Niederlassungen im Südosten der USA betreibt. Ein blinder Mitarbeiter nutzt die dort eingesetzte Diktierlösungen und steuert die Anwendung sogar mit Sprachkommandos.

All diese Beispiele zeigen, wie Sprachtechnologie richtig eingesetzt zum selbstbestimmten Arbeiten von Menschen mit Behinderung beiträgt, sodass diese ihr volles Potenzial entfalten können.

Barrierefreie Web-Auftritte

Doch aus einer anderen Perspektive ist der Einsatz von Sprachtechnologie möglich, nämlich wenn es darum geht, Kundinnen und Kunden und anderen externen Stakeholdern barrierefrei Inhalte zur Verfügung zu stellen.

Ein klassisches Thema sind Websites. Seit 2016 gibt es die EU-Richtlinie 2016/2102. Diese verpflichtet öffentliche Stellen dazu, Websites und mobile Applikationen barrierefrei zu gestalten. In Österreich wurde diese Richtlinie mit dem sogenannten Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) umgesetzt. In Deutschland gibt es schon länger das Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) und zusätzlich seit 2019 die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.

Hiermit sind natürlich öffentliche Stellen und die öffentliche Verwaltung gemeint. Doch auch privatwirtschaftliche Unternehmen sollten darauf Wert legen, Menschen mit Behinderung in der Kommunikation nach außen zu inkludieren, schließlich gibt es zusätzlich Gleichstellungsgesetze, mit denen Menschen mit Behinderung eine gleichberechtige Teilnahme am Leben ermöglicht werden soll.

Doch was heißt das konkret für die Sprachtechnologie?

Einerseits können schriftliche Inhalte, zum Beispiel Website-Texte, als Audio zur Verfügung gestellt werden, andererseits können Inhalte, die in audiovisueller Form vorliegen, verschriftlicht werden, zum Beispiel als Texte oder untertitelte Videos.

Haben Sie sich in Ihrem Unternehmen auch schon mit Barrierefreiheit beschäftigt? Wir freuen uns über Ihren Kommentar!

Katharina Lehner
Katharina Lehner

Head of Marketing bei Philips Speech, dem globalen Marktführer für professionelle Sprache-zu-Text Lösungen aus Wien. Verantwortlich für den DACH-Raum, Skandinavien, Osteuropa sowie den Mittleren Osten und Afrika.

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